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Arbeitnehmerweiterbildung

Bildungsurlaubs-Gesetz für NRW
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) -
Vom 6. November 1984 (GV.NRW.1984 S. 678),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2009 (GV.NRW.2009 S.752)

§ 1
Grundsätze
(1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

(2) Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.

Mehr dazu: Gesetzliche Regelung Arbeitnehmerweiterbildung NRW





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