• Förderungen

Arbeitnehmerweiterbildung

Bildungsurlaubs-Gesetz für NRW
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) -
Vom 6. November 1984 (GV.NRW.1984 S. 678),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2009 (GV.NRW.2009 S.752)

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Der Bildungsscheck

Förderzuschuss zu den Weiterbildungskosten
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

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Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds konnten durch die Bildungsprämie mittlerweile fast eine Viertel Million Weiterbildungen gefördert werden. Weiterbildungen, die dabei helfen, mehr berufliches Selbstvertrauen und berufliche Qualifikationen zu erwerben, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.

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