Bildungsscheck

Bildungsscheck 2.0 ab Februar 2026
Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt dich das Land Nordrhein-Westfalen bei deiner beruflichen Weiterbildung mit einem Zuschuss aus Mitteln der Europäischen Union. Die Förderung hilft dir dabei, deine beruflichen Kompetenzen zu erweitern und deine Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 € beträgt (bei zusammenveranlagten Ehepaaren 100.000 €). Bei der Antragstellung musst du einen Einkommensteuerbescheid vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Wie oft kannst du den Bildungsscheck nutzen?
Du kannst einmal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit deiner aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit stehen, beispielsweise:
- Erwerb oder Nachholen von Berufsabschlüssen
- Fortbildungsabschlüsse und akademische Abschlüsse
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (z. B. Ausbilderschein, Staplerschein)
- Aktualisierung und Erweiterung beruflicher Kompetenzen (Fachkunde, Soft Skills, Projektmanagement u. v. m.)
Weitere Informationen findest du hier: